Hohe Steuermehreinnahmen 2013

Ende der Neuverschuldung und Entlastung der Steuerzahler sind solide finanzierbar

 

Der Fiskus hat im Jahr 2013 erneut Steuereinnahmen in Rekordhöhe erzielt: Das Plus gegenüber dem Vorjahr beträgt 18 Milliarden Euro. Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern stiegen von 552 Milliarden Euro auf insgesamt 570 Milliarden Euro. „Die Botschaft dieser Zahlen ist eindeutig. Die öffentlichen Kassen sind prall gefüllt wie nie zuvor. Es ist ein Gebot der Vernunft, dieses Finanzpolster verantwortungsvoll zu nutzen“ sagt der Präsident des BdSt, Reiner Holznagel, an die Adresse von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. „Doch statt die Neuverschuldung sofort zu beenden und die Steuerzahler zu entlasten, brechen bei der großen Koalition alle Dämme. Die Ausgaben schießen in die Höhe, die Beitragszahler müssen zusätzliche Lasten schultern, und der Abbau der kalten Progression spielte in der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel keine Rolle. Die große Koalition legt trotz bester Rahmenbedingungen einen teuren Fehlstart hin.“
Angesichts milliardenschwerer Mehreinnahmen sind Steuerentlastungen möglich und auch solide finanzierbar. Der Bund der Steuerzahler fordert ein Sofortprogramm mit folgenden Bausteinen:

  • Einkommensteuer: Abbau der kalten Progression. Wenn die Politik nicht handelt, kommen auf Grund von kalter Progression und heimlicher Steuererhöhungen bis 2017 Mehrbelastungen in Höhe von 87 Milliarden Euro auf die Steuerzahler zu.
  • Solidaritätszuschlag: Sofortiger Einstieg in den Ausstieg. Der Bund nimmt bis 2019 rund 66 Milliarden Euro mehr aus dem Soli ein, als er für den Aufbau Ost ausgibt. Dieses Profitgeschäft zu Lasten der Steuerzahler muss beendet werden.
  • Abgeltungsteuer: Sparer-Pauschbetrag von 801 auf 1.050 Euro erhöhen! Viele Sparer müssen Kaufkraftverluste hinnehmen, weil die Rendite von sicheren Wertanlagen infolge der Niedrigzinspolitik der EZB häufig negativ ausfällt. Wird der Sparer-Pauschbetrag angehoben, werden zahlreiche Kleinsparer vollständig von der Abgeltungsteuer befreit.

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