Baulohn

Ein Bauunternehmer beherrscht die Organisation komplexer Arbeitsabläufe auf einer Baustelle. Das ist sein Berufsalltag. Da ist er froh, wenn er sich abends nicht noch mit dem "Papierkram" herumschlagen muss.

Baulohn heißt bei uns, dass wir auch alle Baunebengewerbe abrechnen, wie z.B. Dachdecker, Gerüstbau, Garten- und Landschaftsbau, Maler etc.
Die Erstattung für Urlaub und Lohnausgleich wird von uns ebenfalls direkt per Internet angefordert

Derzeit ändern sich die Bestimmungen schneller als Sie die Änderungs-Mitteilungen lesen können, besonders beim sog. "Schlechtwettergeld".

Wir sind immer auf dem neuesten Stand und arbeiten mit den neuesten Programmen. Das gibt Ihnen Sicherheit gegenüber dem Finanzamt, den Kranken- und Sozialkassen und gegenüber Ihrem Personal.

Für die Bau-Lohn-Abrechnung bieten wir u. a. die folgenden weiteren Dienstleistungen an:

Erstattungsantrag für Wintergeld

  • Saison - KuG
  • Winterausfallgeld
  • ZWG an die Agentur für Arbeit
  • KuG an die Agentur für Arbeit

Über uns

Seit über 15 Jahren finden Sie mit uns einen zuverlässigen Partner im Bereich der betrieblichen Finanz- und Lohnbuchhaltung.

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Danziger Straße 39

52525 Heinsberg

Telefon: 02452 1595-330

Fax: 02452 1595-331

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