Fragen und Antworten

 

01. Wieviel kosten Ihre Leistungen?

02. Bieten Sie Ihre Leistungen nur in Ihrer Region an?

03. Sind Ihre Leistungen eine Alternative zum Steuerberater?

04. Dürfen Sie Tätigkeiten eines Steuerberaters ausführen?



 


 

01. Wieviel kosten Ihre Leistungen?


Die Kosten variieren je nach den gewünschten Leistungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen nach einem persönlichen Gespräch ein unverbindliches und individuelles Angebot.

Zur Übersicht

 

02. Bieten Sie Ihre Leistungen nur in Ihrer Region an?


Gerne haben wir für die bestmögliche Betreuung den persönlichen Kontakt zu unseren Kunden. Unsere Leistungen sind jedoch auch per Telefon, Fax und E-Mail möglich.

Zur Übersicht

 

03. Sind Ihre Leistungen eine Alternative zum Steuerberater?


Das Tätigkeitsfeld des Buchhalters (Kontierers) umfasst die steuerliche Hilfeleistung im Rahmen des § 6 Nr.3 + 4 StBerG.

Darüber hinausgehende Steuerberatung übernimmt - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - in enger Zusammenarbeit mit dem Buchhalter (Kontierer) ein Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihrer/unserer Wahl.
Der Buchhalter (Kontierer) verbucht die täglich anfallenden Geschäftsvorfälle Ihrer Finanzbuchführung und Lohnbuchhaltung pünktlich, preiswert und ordnungsgemäß auf eigener EDV. Darüber hinaus erstellt er aus der laufenden Finanzbuchhaltung betriebswirtschaftliche Auswertungen und Grafiken aller Art,die individuell auf Ihren Betrieb bzw. Ihren Vorstellungen und Wünschen zugeschnitten sind.

Der Buchhalter (Kontierer) ist prädestiniert für die buchhalterische Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben aus allen Handwerks- und Dienstleistungsbereichen. Durch die eigene EDV-Verwaltung. Selbstverständlich behandelt auch der Buchhalter (Kontierer) die ihm anvertrauten Daten und Informationen streng geheim.

Kompetenz, Zuverlässigkeit und Engagement sind Eigenschaften, die uns auszeichnen.

Durch langjährige Erfahrungen in der Buchführungsbranche legen wir besonderen Wert auf unsere Kundennähe, die die Basis für eine Partnerschaft und somit einen Vertrauensbeweis darstellt.

Die individuelle Einstellung auf verschiedene Kunden sind Stärken, die uns zu einer kostengünstigen Ergänzung bzw. Alternative zu Ihrem Steuerberater werden lassen.

Kostengünstige Buchführungshilfe - Gerne auch für Sie! 

Zur Übersicht

 

04. Dürfen Sie Tätigkeiten eines Steuerberaters ausüben?


Das Steuerberatungsgesetz verbietet grundsätzlich die unbefugte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen.

Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:
a) Gemäß § 6 Nr. 3 StBerG. ist die "Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind", jedermann erlaubt. Solche erlaubnisfreien Arbeiten sind dann gegeben, wenn Buchungen, Grundaufzeichnungen, Übersichten oder Abschlüsse ausschließlich aufgrund vorkontierter Belege und/oder anderer verbindlicher Weisungen des Auftraggebers ohne jede Abänderung vorgenommen bzw. erstellt werden oder Grundaufzeichnungen rein mechanisch ausgewertet werden. Die Tätigkeit ist somit auf manuell oder maschinell durchführbare Schreib- und Rechenarbeiten beschränkt; nicht erlaubt ist das Kontieren von Belegen.

b) Gemäß § 6 Nr. 4 StBerG dürfen Personen, die die Abschlußprüfung in einem kaufmännischen oder steuer- und wirtschaftsberatenden Ausbildungsberuf bestanden haben, darüber hinaus:

laufende Geschäftsvorfälle verbuchen und die zugrunde liegenden Belege mit dem Buchungssatz versehen (kontieren) die laufende Lohnbuchhaltung übernehmen.
Dazu zählt z.B. die Feststellung des Bruttolohns und des Lohnzahlungszeitraums, die Ermittlung des Lohnsteuerbetrags, die Eintragung des Arbeitslohns und der Lohnsteuer im Lohnkonto und die Ausfertigung der Lohnsteueranmeldung.

Diese Befugnis zur laufenden Buchführung berechtigt aber nicht zu weiterer geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen, wie z.B. der Aufstellung des Jahresabschlusses.

Zur Übersicht